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22.06.2010 Länder wollen Selbstanzeige einschränken

Nach dem Willen Bayerns und Baden-Württembergs sollen die Möglichkeiten von Steuersündern stark eingeschränkt werden, sich mit einer Selbstanzeige vor Strafe zu schützen.

Die «Stuttgarter Nachrichten» (21.6.2010) berichteten vorab unter Berufung auf ein vertrauliches Papier der baden-württembergischen Landesregierung, beide Länder wollten am Donnerstag im Finanzausschuss des Bundesrats vorschlagen, künftig solle es nicht mehr möglich sein, dass Steuersünder die Selbstanzeige erst stellen, wenn die Steuerfahnder klingeln. Stattdessen solle die Möglichkeit der Selbstanzeige erlöschen, sobald die Behörden dem Steuerflüchtling die Prüfung ankündigen.

Außerdem sollten Steuersünder nicht mehr straffrei ausgehen, wenn sie bei einer Prüfung durch die Finanzbehörden nicht entdeckt wurden, sich später dann aber doch zur Selbstanzeige entschließen, schrieb das Blatt. Wer sich nur scheibchenweise offenbare, weil er die Entdeckung fürchtet, könne nicht in den Genuss von Straffreiheit kommen.

Im Zusammenhang mit dem Kauf von Daten deutscher Steuersünder in der Schweiz war die Zahl der Selbstanzeigen zuletzt weiter gestiegen.
Seit Februar dieses Jahres haben sich der Zeitung zufolge allein in Baden-Württemberg rund 5900 Steuersünder selbst angezeigt.

Quelle: ddp