Steuererklärungen
Im Rahmen der Steuerdeklaration versuchen wir mit den vorhandenen Gestaltungsmöglichkeiten die Steuerlast unserer Mandanten zu senken. Wir fertigen grundsätzlich alle Arten der Steuererklärungen an. Hierzu gehöhren z.B:
- Einkommensteuererklärung
- Körperschaftsteuererklärung
- Erkärung zur ges. und einh. Gewinnfeststellung
- Gewerbesteuererklärung
- Umsatzsteuererklärung
- Erbschaftssteuer-/Schenkungsteuererklärung
Die eingehenden Steuerbescheide werden im Nachgang zur Steuererklärung von uns auf ihre Richtigkeit überprüft. Die Prüfung erfolgt bei uns sofort nach Eingang durch einen Steuerberater.
Falls nötig werden wir Ihre Rechte in einem Rechtsbehelfs- oder Finanzgerichtsverfahren geltend machen.